Das Angebot der tagenus Tagespflege offeriert die Betreuung von Pflegebedürftigen zu bestimmten Tageszeiten durch unser Pflegepersonal. In modernen, lichtdurchfluteten Räumen empfangen wir unsere Gäste. Wir orientieren uns bei der Betreuung an den Bedürfnissen der einzelnen Tagesgäste und möchten ihre Alltagfähigkeiten trainieren bzw. erhalten. Dabei bieten wir unseren Gästen u. a. die Beteiligung an folgenden Beschäftigungsmaßnahmen:
Die Tagespflege richtet sich an Patienten, bei denen keine kontinuierliche, pflegerische Betreuung erforderlich ist. So lässt sich eine Betreuung durch den ambulanten Pflegedienst mit einer Tagespflege kombinieren. Sollten die pflegenden Angehörigen beispielsweise berufstätig sein, können sie zu einer vereinbarten Zeit den Pflegebedürftigen in unserer Einrichtung gut versorgt wissen. Viele Pflegebedürftige sind aber auch auf sich alleine gestellt und werden durch einen ambulanten Pflegedienst betreut. Für diese Menschen ist es ideal das Angebot einer Tagespflege zu nutzen und den Tag in der Gemeinschaft mit Gleichgesinnten zu verbringen.
Der Gesetzgeber regelt die Tagespflege in §41 des Sozialgesetzbuchs Elf (SGB XI) wie folgt:
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfaßt auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.
Sollten Sie Fragen zu Pflegeleistungen haben oder sich generell über die Thematik der Pflege von Angehörigen informieren wollen, so stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail. Sie erreichen uns in der Zeit von 8.00-16.00 Uhr.